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PhotovoltaikSpeicher & Eigenverbrauch

Ü20-Anlage: Was tun, wenn die EEG-Förderung endet?

Nach 20 Jahren zahlt der Netzbetreiber weiter, nur deutlich weniger. Wir zeigen vier Optionen für Ü20-Anlagen und wann sich welche lohnt.

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Was tun, wenn die EEG-Förderung nach 20 Jahren endet?

Zunächst müssen Sie nichts unternehmen: Der Netzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, den Strom einer Ü20-Anlage mit bis zu 100 Kilowatt Leistung auch ohne feste EEG-Förderung weiter abzunehmen und zu vergüten. Diese Anschlussregelung ist bis Ende 2032 verlängert, die Vergütung fällt allerdings deutlich niedriger aus als zuvor.

Wirtschaftlich lohnt es sich für die meisten Einfamilienhäuser trotzdem, aktiv zu werden: Wer von der reinen Einspeisung auf Eigenverbrauch umstellt, kann den jährlichen Nutzen einer typischen Anlage mehr als verdoppeln, ohne die Module tauschen zu müssen.

KI-generierte Illustration: Älteres Ehepaar am Gartentisch mit Ordner und Unterlagen, auf dem Dach des Hauses die alte Photovoltaikanlage mit blauen Modulen

Die wichtigsten Eckpunkte im Überblick:

  • Automatische Anschlussvergütung: Der Netzbetreiber zahlt weiter, die Vergütung richtet sich nach dem Jahresmarktwert Solar abzüglich eines Abzugsbetrags für die Vermarktung, netto zuletzt rund 2,8 Cent (2024) und 3,8 Cent (2025) je Kilowattstunde
  • Gültig bis: 31. Dezember 2032, danach muss der Gesetzgeber neu entscheiden
  • Vier Optionen: unverändert weiterlaufen lassen, auf Eigenverbrauch umstellen, die Anlage per Repowering ersetzen oder zurückbauen
  • Technischer Check zuerst: Module verlieren über 20 Jahre nur wenig Leistung und liefern meist noch rund 90 Prozent, der Wechselrichter ist dagegen oft am Ende seiner Lebensdauer
  • Betroffene Anlagen bundesweit: allein Ende 2026 rund 62.000 Anlagen, in den Folgejahren deutlich mehr; den Anfang machten Ende 2020 alle Anlagen aus dem Jahr 2000 und früher

Was bedeutet das EEG-Förderende rechtlich und technisch?

Die EEG-Vergütung gilt für das Inbetriebnahmejahr und 20 weitere volle Kalenderjahre. Danach endet der gesetzliche Anspruch auf die feste Einspeisevergütung, die Anlage selbst darf aber unverändert weiterlaufen.

Damit Betreiber nicht plötzlich ohne Abnehmer für ihren Strom dastehen, hat der Gesetzgeber Ende 2020 eine Anschlussregelung geschaffen und sie über das Solarpaket I bis zum 31. Dezember 2032 verlängert. Ohne eigenen Vermarktungsvertrag greift automatisch die sogenannte Anschlussvergütung, im Gesetz Einspeisevergütung für ausgeförderte Anlagen genannt. Der Netzbetreiber nimmt den Strom ab und vergütet ihn zum Jahresmarktwert Solar, abzüglich eines Abzugsbetrags für die Vermarktung. Wer seinen Strom über einen Direktvermarkter verkauft, nutzt dagegen die sonstige Direktvermarktung.

Balkendiagramm zum Wert einer Kilowattstunde aus der Ü20-Anlage: Anschlussvergütung netto 2,82 Cent im Jahr 2024 und 3,79 Cent im Jahr 2025, EEG-Vergütung für Neuanlagen bis 10 kWp 7,70 Cent, eingesparter Netzstrom bei Eigenverbrauch 35 Cent

Welche vier Optionen haben Betreiber einer Ü20-Anlage?

Vier Wege stehen offen, mit sehr unterschiedlichem wirtschaftlichem Ergebnis. Am Beispiel einer typischen 10-Kilowattpeak-Anlage mit rund 90 Prozent Restleistung im Landkreis Augsburg:

  • Weiterbetrieb mit Anschlussvergütung: keine Änderung nötig · Volleinspeisung zu angenommenen 4 Cent je Kilowattstunde · rund 380 Euro im Jahr · geringster Aufwand, geringster Ertrag
  • Umstieg auf Eigenverbrauch: Zählerkonzept ändern, Strom selbst nutzen · rund 800 Euro im Jahr ohne Speicher bei 4.500 Kilowattstunden Verbrauch, rund 1.290 Euro mit Speicher · Umbau des Zählerkonzepts meist 300 bis 1.000 Euro, mit neuem Zählerschrank mehr
  • Repowering: intakte alte Module durch neue ersetzen, bei Inbetriebnahme bis Ende 2026 eine Neuanlage mit 20 Jahren fester EEG-Vergütung · rund 1.200 bis 1.600 Euro je Kilowattpeak · auf gleicher Dachfläche oft deutlich mehr Ertrag als früher
  • Rückbau: Anlage stilllegen und demontieren · rund 100 bis 250 Euro je Kilowattpeak · sinnvoll nur bei technischem oder statischem Totalausfall
Balkendiagramm des Jahresnutzens einer Ü20-Anlage mit 10 kWp: rund 380 Euro mit Anschlussvergütung bei angenommenen 4 Cent, rund 800 Euro mit Eigenverbrauch ohne Speicher und rund 1.290 Euro mit Eigenverbrauch und Speicher

Der Unterschied zwischen den ersten beiden Optionen ist der wirtschaftlich wichtigste Punkt: Der Umstieg auf Eigenverbrauch bringt bei diesem Beispiel gut doppelt so viel Ertrag im Jahr wie die reine Anschlussvergütung, allein weil selbst genutzter Strom 35 Cent Netzbezug erspart, statt für rund 4 Cent eingespeist zu werden. Ein nachgerüsteter 10-kWh-Speicher erhöht den Vorteil zusätzlich um rund 490 Euro im Jahr und hat sich bei 4.000 bis 8.000 Euro Anschaffung nach rund 8 bis 16 Jahren bezahlt gemacht. Ein kleinerer, am Verbrauch bemessener Speicher rechnet sich oft schneller. Gerechnet ist mit 35 Cent Strompreis und einer angenommenen Anschlussvergütung von 4 Cent, denn der Wert für 2026 steht erst Anfang 2027 fest.

Welche Option passt zu welcher Situation?

Die Wahl hängt weniger vom Alter der Module ab als vom Zustand des Wechselrichters und davon, wie Sie Ihr Dach heute nutzen könnten.

Ist der Wechselrichter noch das Originalgerät oder steht er kurz vor dem altersbedingten Ausfall, lohnt es sich meist, den Tausch gleich mit dem Umstieg auf Eigenverbrauch zu verbinden, etwa mit einem Hybridwechselrichter, der später einen Speicher aufnehmen kann. Bei kleinen, sehr alten Anlagen kann auch ein Repowering die bessere Wahl sein, statt zweimal hintereinander zu investieren. Ist der Wechselrichter dagegen erst wenige Jahre alt oder erst getauscht, reicht meist die reine Umstellung auf Eigenverbrauch, eventuell mit Speicher.

KI-generierte Illustration: Elektriker montiert im Keller einen neuen weißen Wechselrichter neben dem alten Gerät aus den frühen 2000er-Jahren

Repowering lohnt sich besonders dann, wenn die Dachfläche größer ist, als die alte Anlage nutzt, oder wenn moderne Module auf gleicher Fläche spürbar mehr Ertrag bringen als die Technik aus den frühen 2000er-Jahren. Nach heutiger Rechtslage erhalten neue Module, die intakte alte Module ersetzen, als Neuanlage die feste EEG-Vergütung für 20 Jahre, allerdings nur bei Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2026. Werden dagegen defekte Module ersetzt, übernehmen die neuen deren altes Inbetriebnahmedatum. Wer in wenigen Jahren das Dach sanieren will, verbindet ein Repowering am besten mit der Sanierung und investiert bis dahin nicht mehr in die alte Anlage. Wer das Haus bald verkaufen möchte, bleibt zunächst bei der Anschlussvergütung oder einem einfachen Eigenverbrauchsumstieg.

Reiner Rückbau bleibt die Ausnahme. Er lohnt sich in der Regel nur, wenn ein technischer Check ergibt, dass die Anlage wegen Mängeln an Statik oder Verkabelung nicht mehr sicher betrieben werden kann.

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Wie läuft der Umstieg auf Eigenverbrauch in der Praxis ab?

Fünf Schritte führen von der reinen Einspeisung zur eigenverbrauchsoptimierten Ü20-Anlage.

  1. Technischen Check durchführen lassen. Module, Verkabelung und vor allem der Wechselrichter werden geprüft, Kostenpunkt meist 250 bis 300 Euro. Ohne diesen Schritt drohen Fehlinvestitionen in einen Speicher, kurz bevor der Wechselrichter ausfällt.
  2. Zählerkonzept beim Netzbetreiber ändern. Aus der Volleinspeisung wird eine Überschusseinspeisung mit Zweirichtungszähler: Der Solarstrom wird zuerst im Haus genutzt, nur der Überschuss fließt ins Netz. Je nach Ausgangslage reicht ein einfacher Zählertausch, oder es braucht einen neuen Zählerschrank.
  3. Speicher prüfen, aber nicht überdimensionieren. Als Faustwert gilt weiterhin 1 Kilowattstunde Speicher je 1.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch, auch bei einer bestehenden Anlage.
  4. Marktstammdatenregister aktualisieren. Ändern sich eingetragene Daten, etwa die Einspeiseart, die Leistung von Modulen oder Wechselrichter oder der Betreiber, müssen Sie das innerhalb eines Monats nachtragen. Ein neuer Batteriespeicher wird als eigene Einheit registriert, ein Zählerwechsel ist dagegen keine Meldung im Register.
  5. Vergütung im ersten Jahr kontrollieren. Ein Blick in die Abrechnung des Netzbetreibers zeigt, ob der Jahresmarktwert Solar korrekt und mit dem richtigen Abzugsbetrag angesetzt wurde.
KI-generierte Illustration: Servicetechniker prüft die alte Photovoltaikanlage auf dem Dach mit einer Wärmebildkamera

Was wir in über 30 Jahren Anlagenbau immer wieder sehen: Gerade bei Anlagen aus den frühen 2000er-Jahren wird der Wechselrichter unterschätzt. Wer ihn ohnehin bald tauschen muss, sollte diesen Termin mit der Umstellung auf Eigenverbrauch verbinden, statt zweimal Anfahrt und Elektroarbeiten zu bezahlen.

Welche Irrtümer kursieren über Ü20-Anlagen?

Drei Missverständnisse führen bei Ü20-Anlagen besonders häufig zu falschen Entscheidungen.

Der erste Irrtum: „Nach 20 Jahren muss die Anlage vom Netz.“ Das stimmt nicht: Ohne eigenes Zutun greift die gesetzliche Anschlussregelung, der Netzbetreiber vergütet den Strom weiter, nur eben zu einem niedrigeren, schwankenden Satz. Eine Abschaltung ist nicht vorgeschrieben.

Der zweite Irrtum: „Die alten Module sind ohnehin fast kaputt, ein Repowering lohnt sich immer.“ Auch das stimmt so pauschal nicht: Kristalline Module verlieren nach 20 Jahren meist erst rund 10 Prozent ihrer Leistung, ein kompletter Ersatz ist selten aus technischen Gründen nötig. Wirtschaftlich sinnvoll wird Repowering vor allem dann, wenn die Dachfläche heute mehr hergibt, als die alte Anlage nutzt.

Der dritte Punkt betrifft die Reihenfolge: Viele lassen zuerst einen Speicher einbauen und stellen erst danach fest, dass der Wechselrichter dafür ohnehin hätte getauscht werden müssen. Ein technischer Check vor jeder Investition vermeidet diese doppelten Kosten und zeigt zugleich, ob die Restlebensdauer der Anlage eine größere Investition überhaupt noch trägt.

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Was bedeutet das Förderende für Betreiber in Augsburg und Schwaben?

Bundesweit fallen seit Ende 2020 jedes Jahr weitere Anlagen aus der EEG-Förderung, mit steigender Tendenz, weil der Photovoltaik-Ausbau in den frühen 2000er-Jahren spürbar zunahm. Für den Landkreis Augsburg und Bayerisch-Schwaben gilt dieselbe bundesweite Anschlussregelung, örtlich unterscheidet sich vor allem, wie schnell Netz- und Messstellenbetreiber ein geändertes Zählerkonzept umsetzen.

KI-generierte Illustration: Ortsrand in Bayerisch-Schwaben mit alten blauen und neuen schwarzen Photovoltaikanlagen, im Vordergrund ein abgeerntetes Feld mit Strohballen

Für die Region sind Ü20-Anlagen ein Startpunkt, kein Endpunkt: Wer eine bestehende Anlage auf Eigenverbrauch umstellt oder um einen Speicher erweitert, erzeugt weiterhin Solarstrom vor Ort und bleibt Teil der regionalen Energieversorgung, ganz gleich, ob die Module neu oder zwanzig Jahre alt sind.

Die Energietechnik Stuhlenmiller GmbH & Co. KG mit Sitz in Altenmünster im Landkreis Augsburg baut seit über 30 Jahren Photovoltaikanlagen und begleitet inzwischen einen Teil ihrer eigenen frühen Kundenanlagen durch den Übergang aus der EEG-Förderung. Die Erfahrung aus mehr als 6.150 realisierten Projekten in der Region Augsburg und Schwaben zeigt: Auch Anlagen aus den ersten Baujahren lohnen sich mit der richtigen Anpassung weiterhin.

FAQs

Nein. Bei Anlagen bis 100 Kilowatt ist der Netzbetreiber bis Ende 2032 gesetzlich verpflichtet, den Strom weiter abzunehmen und zu vergüten. Die sogenannte Anschlussregelung greift automatisch, solange die Anlage korrekt im Marktstammdatenregister gemeldet ist.

Sie richtet sich nach dem Jahresmarktwert Solar abzüglich eines Abzugsbetrags für die Vermarktung. Netto waren das zuletzt rund 2,8 Cent (2024) und 3,8 Cent (2025) je Kilowattstunde, der Wert für 2026 steht erst Anfang 2027 fest. Mit einem intelligenten Messsystem halbiert sich der Abzugsbetrag, 2026 sind das allerdings nur rund 0,1 Cent je Kilowattstunde.

Oft ja, aber nur nach einem technischen Check. Ein Speicher erhöht den Eigenverbrauch deutlich und kann mehrere Hundert Euro zusätzlichen Jahresnutzen bringen. Ist der Wechselrichter ohnehin am Ende seiner Lebensdauer, sollte der Tausch mit der Speichernachrüstung kombiniert werden.

Repowering ersetzt die alten Module durch neue. Werden intakte Module ersetzt, gilt das nach heutiger Rechtslage als Neuanlage mit 20 Jahren fester EEG-Vergütung, allerdings nur bei Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2026. Es lohnt sich besonders, wenn moderne Module auf derselben Dachfläche deutlich mehr Ertrag liefern als die Technik aus den frühen 2000er-Jahren.

Kristalline Module verlieren über 20 Jahre meist nur rund 10 Prozent ihrer ursprünglichen Leistung. Kritischer ist in der Regel der Wechselrichter, dessen technische Lebensdauer mit 10 bis 15 Jahren deutlich kürzer ist als die der Module.

Nicht zwingend. Ohne eigenen Vermarktungsvertrag zahlt der Netzbetreiber automatisch die Anschlussvergütung zum Jahresmarktwert Solar, abzüglich eines Abzugsbetrags. Die sonstige Direktvermarktung bezeichnet dagegen den Verkauf über einen Direktvermarkter. Ein eigener Vermarktungsvertrag kann sich bei größeren Anlagen zusätzlich lohnen, für Einfamilienhäuser ist er meist nicht nötig.

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