Energiespar-Messe "clever BAUEN + LEBEN"
10:00 – 10:00 UhrAudi driving experience center Neuburg a.d. Donau
Nach 20 Jahren zahlt der Netzbetreiber weiter, nur deutlich weniger. Wir zeigen vier Optionen für Ü20-Anlagen und wann sich welche lohnt.
Zunächst müssen Sie nichts unternehmen: Der Netzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, den Strom einer Ü20-Anlage mit bis zu 100 Kilowatt Leistung auch ohne feste EEG-Förderung weiter abzunehmen und zu vergüten. Diese Anschlussregelung ist bis Ende 2032 verlängert, die Vergütung fällt allerdings deutlich niedriger aus als zuvor.
Wirtschaftlich lohnt es sich für die meisten Einfamilienhäuser trotzdem, aktiv zu werden: Wer von der reinen Einspeisung auf Eigenverbrauch umstellt, kann den jährlichen Nutzen einer typischen Anlage mehr als verdoppeln, ohne die Module tauschen zu müssen.

Die wichtigsten Eckpunkte im Überblick:
Die EEG-Vergütung gilt für das Inbetriebnahmejahr und 20 weitere volle Kalenderjahre. Danach endet der gesetzliche Anspruch auf die feste Einspeisevergütung, die Anlage selbst darf aber unverändert weiterlaufen.
Damit Betreiber nicht plötzlich ohne Abnehmer für ihren Strom dastehen, hat der Gesetzgeber Ende 2020 eine Anschlussregelung geschaffen und sie über das Solarpaket I bis zum 31. Dezember 2032 verlängert. Ohne eigenen Vermarktungsvertrag greift automatisch die sogenannte Anschlussvergütung, im Gesetz Einspeisevergütung für ausgeförderte Anlagen genannt. Der Netzbetreiber nimmt den Strom ab und vergütet ihn zum Jahresmarktwert Solar, abzüglich eines Abzugsbetrags für die Vermarktung. Wer seinen Strom über einen Direktvermarkter verkauft, nutzt dagegen die sonstige Direktvermarktung.

Vier Wege stehen offen, mit sehr unterschiedlichem wirtschaftlichem Ergebnis. Am Beispiel einer typischen 10-Kilowattpeak-Anlage mit rund 90 Prozent Restleistung im Landkreis Augsburg:

Der Unterschied zwischen den ersten beiden Optionen ist der wirtschaftlich wichtigste Punkt: Der Umstieg auf Eigenverbrauch bringt bei diesem Beispiel gut doppelt so viel Ertrag im Jahr wie die reine Anschlussvergütung, allein weil selbst genutzter Strom 35 Cent Netzbezug erspart, statt für rund 4 Cent eingespeist zu werden. Ein nachgerüsteter 10-kWh-Speicher erhöht den Vorteil zusätzlich um rund 490 Euro im Jahr und hat sich bei 4.000 bis 8.000 Euro Anschaffung nach rund 8 bis 16 Jahren bezahlt gemacht. Ein kleinerer, am Verbrauch bemessener Speicher rechnet sich oft schneller. Gerechnet ist mit 35 Cent Strompreis und einer angenommenen Anschlussvergütung von 4 Cent, denn der Wert für 2026 steht erst Anfang 2027 fest.
Die Wahl hängt weniger vom Alter der Module ab als vom Zustand des Wechselrichters und davon, wie Sie Ihr Dach heute nutzen könnten.
Ist der Wechselrichter noch das Originalgerät oder steht er kurz vor dem altersbedingten Ausfall, lohnt es sich meist, den Tausch gleich mit dem Umstieg auf Eigenverbrauch zu verbinden, etwa mit einem Hybridwechselrichter, der später einen Speicher aufnehmen kann. Bei kleinen, sehr alten Anlagen kann auch ein Repowering die bessere Wahl sein, statt zweimal hintereinander zu investieren. Ist der Wechselrichter dagegen erst wenige Jahre alt oder erst getauscht, reicht meist die reine Umstellung auf Eigenverbrauch, eventuell mit Speicher.

Repowering lohnt sich besonders dann, wenn die Dachfläche größer ist, als die alte Anlage nutzt, oder wenn moderne Module auf gleicher Fläche spürbar mehr Ertrag bringen als die Technik aus den frühen 2000er-Jahren. Nach heutiger Rechtslage erhalten neue Module, die intakte alte Module ersetzen, als Neuanlage die feste EEG-Vergütung für 20 Jahre, allerdings nur bei Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2026. Werden dagegen defekte Module ersetzt, übernehmen die neuen deren altes Inbetriebnahmedatum. Wer in wenigen Jahren das Dach sanieren will, verbindet ein Repowering am besten mit der Sanierung und investiert bis dahin nicht mehr in die alte Anlage. Wer das Haus bald verkaufen möchte, bleibt zunächst bei der Anschlussvergütung oder einem einfachen Eigenverbrauchsumstieg.
Reiner Rückbau bleibt die Ausnahme. Er lohnt sich in der Regel nur, wenn ein technischer Check ergibt, dass die Anlage wegen Mängeln an Statik oder Verkabelung nicht mehr sicher betrieben werden kann.

Fünf Schritte führen von der reinen Einspeisung zur eigenverbrauchsoptimierten Ü20-Anlage.

Was wir in über 30 Jahren Anlagenbau immer wieder sehen: Gerade bei Anlagen aus den frühen 2000er-Jahren wird der Wechselrichter unterschätzt. Wer ihn ohnehin bald tauschen muss, sollte diesen Termin mit der Umstellung auf Eigenverbrauch verbinden, statt zweimal Anfahrt und Elektroarbeiten zu bezahlen.
Drei Missverständnisse führen bei Ü20-Anlagen besonders häufig zu falschen Entscheidungen.
Der erste Irrtum: „Nach 20 Jahren muss die Anlage vom Netz.“ Das stimmt nicht: Ohne eigenes Zutun greift die gesetzliche Anschlussregelung, der Netzbetreiber vergütet den Strom weiter, nur eben zu einem niedrigeren, schwankenden Satz. Eine Abschaltung ist nicht vorgeschrieben.
Der zweite Irrtum: „Die alten Module sind ohnehin fast kaputt, ein Repowering lohnt sich immer.“ Auch das stimmt so pauschal nicht: Kristalline Module verlieren nach 20 Jahren meist erst rund 10 Prozent ihrer Leistung, ein kompletter Ersatz ist selten aus technischen Gründen nötig. Wirtschaftlich sinnvoll wird Repowering vor allem dann, wenn die Dachfläche heute mehr hergibt, als die alte Anlage nutzt.
Der dritte Punkt betrifft die Reihenfolge: Viele lassen zuerst einen Speicher einbauen und stellen erst danach fest, dass der Wechselrichter dafür ohnehin hätte getauscht werden müssen. Ein technischer Check vor jeder Investition vermeidet diese doppelten Kosten und zeigt zugleich, ob die Restlebensdauer der Anlage eine größere Investition überhaupt noch trägt.

Bundesweit fallen seit Ende 2020 jedes Jahr weitere Anlagen aus der EEG-Förderung, mit steigender Tendenz, weil der Photovoltaik-Ausbau in den frühen 2000er-Jahren spürbar zunahm. Für den Landkreis Augsburg und Bayerisch-Schwaben gilt dieselbe bundesweite Anschlussregelung, örtlich unterscheidet sich vor allem, wie schnell Netz- und Messstellenbetreiber ein geändertes Zählerkonzept umsetzen.

Für die Region sind Ü20-Anlagen ein Startpunkt, kein Endpunkt: Wer eine bestehende Anlage auf Eigenverbrauch umstellt oder um einen Speicher erweitert, erzeugt weiterhin Solarstrom vor Ort und bleibt Teil der regionalen Energieversorgung, ganz gleich, ob die Module neu oder zwanzig Jahre alt sind.
Die Energietechnik Stuhlenmiller GmbH & Co. KG mit Sitz in Altenmünster im Landkreis Augsburg baut seit über 30 Jahren Photovoltaikanlagen und begleitet inzwischen einen Teil ihrer eigenen frühen Kundenanlagen durch den Übergang aus der EEG-Förderung. Die Erfahrung aus mehr als 6.150 realisierten Projekten in der Region Augsburg und Schwaben zeigt: Auch Anlagen aus den ersten Baujahren lohnen sich mit der richtigen Anpassung weiterhin.
Nein. Bei Anlagen bis 100 Kilowatt ist der Netzbetreiber bis Ende 2032 gesetzlich verpflichtet, den Strom weiter abzunehmen und zu vergüten. Die sogenannte Anschlussregelung greift automatisch, solange die Anlage korrekt im Marktstammdatenregister gemeldet ist.
Sie richtet sich nach dem Jahresmarktwert Solar abzüglich eines Abzugsbetrags für die Vermarktung. Netto waren das zuletzt rund 2,8 Cent (2024) und 3,8 Cent (2025) je Kilowattstunde, der Wert für 2026 steht erst Anfang 2027 fest. Mit einem intelligenten Messsystem halbiert sich der Abzugsbetrag, 2026 sind das allerdings nur rund 0,1 Cent je Kilowattstunde.
Oft ja, aber nur nach einem technischen Check. Ein Speicher erhöht den Eigenverbrauch deutlich und kann mehrere Hundert Euro zusätzlichen Jahresnutzen bringen. Ist der Wechselrichter ohnehin am Ende seiner Lebensdauer, sollte der Tausch mit der Speichernachrüstung kombiniert werden.
Repowering ersetzt die alten Module durch neue. Werden intakte Module ersetzt, gilt das nach heutiger Rechtslage als Neuanlage mit 20 Jahren fester EEG-Vergütung, allerdings nur bei Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2026. Es lohnt sich besonders, wenn moderne Module auf derselben Dachfläche deutlich mehr Ertrag liefern als die Technik aus den frühen 2000er-Jahren.
Kristalline Module verlieren über 20 Jahre meist nur rund 10 Prozent ihrer ursprünglichen Leistung. Kritischer ist in der Regel der Wechselrichter, dessen technische Lebensdauer mit 10 bis 15 Jahren deutlich kürzer ist als die der Module.
Nicht zwingend. Ohne eigenen Vermarktungsvertrag zahlt der Netzbetreiber automatisch die Anschlussvergütung zum Jahresmarktwert Solar, abzüglich eines Abzugsbetrags. Die sonstige Direktvermarktung bezeichnet dagegen den Verkauf über einen Direktvermarkter. Ein eigener Vermarktungsvertrag kann sich bei größeren Anlagen zusätzlich lohnen, für Einfamilienhäuser ist er meist nicht nötig.

Haben Sie Fragen zu Ihrem Projekt? Senden Sie uns eine unverbindliche Anfrage – wir melden uns persönlich bei Ihnen.