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Photovoltaik-Förderung 2026: Was bleibt und was 2027 geplant ist

Einen Bundeszuschuss gibt es 2026 nicht, aber 0 % Mehrwertsteuer, 7,70 Cent Einspeisevergütung und den KfW-Kredit 270. Was das wert ist, zeigt der Ratgeber.

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Welche Förderung gibt es 2026 für eine Photovoltaikanlage?

Einen direkten Zuschuss zahlen 2026 weder der Bund noch der Freistaat Bayern, gefördert wird eine Photovoltaikanlage stattdessen über 0 Prozent Mehrwertsteuer, steuerfreie Erträge, die feste Einspeisevergütung und den KfW-Kredit 270.

Diese Bausteine kommen ohne Antrag bei einer Förderstelle aus, nur der Kredit läuft über die Hausbank. Anders als bei Zuschussprogrammen kann dabei kein Fördertopf im Laufe des Jahres leer sein.

Die Kernzahlen im Überblick:

  • Mehrwertsteuer: 0 Prozent auf Module, Speicher und Montage, bei Anlagen bis 30 kWp ohne weiteren Nachweis
  • Einspeisevergütung: 7,70 Cent je Kilowattstunde für Anlagen bis 10 kWp bei Inbetriebnahme bis 31. Dezember 2026
  • Einkommensteuer: Erträge aus Anlagen bis 30 kWp je Wohneinheit sind steuerfrei
  • Handwerkerbonus: 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro Steuerermäßigung im Jahr, nicht zusammen mit Förderkredit oder Zuschuss, für Zahlungen ab 2027 laut Regierungsentwurf nur noch 15 Prozent und höchstens 900 Euro
  • KfW-Kredit 270: bis zu 100 Prozent der Kosten, Antrag vor der Auftragsvergabe
  • Kommunale Zuschüsse: in Augsburg, Königsbrunn und Gersthofen für 2026 derzeit nicht verfügbar

Wichtiger als jede einzelne Förderung ist allerdings der eigene Verbrauch. Jede selbst genutzte Kilowattstunde ersetzt Netzstrom für rund 35 Cent und macht den Haushalt ein Stück unabhängiger von künftigen Strompreisen.

Warum gibt es für Photovoltaik kaum noch direkte Zuschüsse?

Direkte Zuschüsse sind selten geworden, gefördert wird Photovoltaik heute vor allem über das Steuerrecht: Seit 2023 fällt beim Kauf keine Mehrwertsteuer an, und die Erträge kleiner Anlagen sind bereits ab 2022 einkommensteuerfrei.

Der Nullsteuersatz wirkt direkt auf der Rechnung: Auf den Nettopreis kommen keine 19 Prozent Mehrwertsteuer mehr hinzu. Er gilt für Anlagen auf oder in der Nähe von Wohngebäuden und umfasst neben Modulen und Wechselrichter auch Batteriespeicher, Energiemanagement und Montage, ebenso einen später nachgerüsteten Speicher. Das Bundesfinanzministerium hat bestätigt, dass er nicht befristet ist.

KI-generierte Illustration: Ein Lkw mit Ladekran liefert eine Palette Solarmodule in die Hofeinfahrt eines Einfamilienhauses, ein Monteur weist ein.

Neben den Steuervorteilen bleibt die Einspeisevergütung, also der gesetzlich festgelegte Betrag, den der Netzbetreiber für jede eingespeiste Kilowattstunde zahlt. Sie gilt ab Inbetriebnahme für 20 Jahre plus das angebrochene Jahr. Für neue Anlagen sinkt sie seit 2024 alle sechs Monate um rund ein Prozent, zuletzt am 1. August 2026 auf 7,70 Cent für Anlagen bis 10 kWp mit Teileinspeisung.

Zuschüsse zahlten zuletzt vor allem Länder und Kommunen. In Bayern förderte das PV-Speicher-Programm von 2019 bis 2022 Batteriespeicher, seitdem gibt es kein Landesprogramm mehr.

Wie viel ist die Förderung bei einer 10-kWp-Anlage wert?

Bei einer 10-kWp-Anlage mit 10-kWh-Speicher für rund 20.500 Euro spart der Nullsteuersatz rund 3.900 Euro, und die Einspeisevergütung bringt über 20 Jahre rund 11.700 Euro.

Gerechnet ist mit 1.050 Kilowattstunden Jahresertrag je kWp im Landkreis Augsburg, 4.500 Kilowattstunden Verbrauch, davon 2.925 aus eigenem Solarstrom, 35 Cent Strompreis ohne künftige Preissteigerung und 7,70 Cent Vergütung für die übrigen 7.575 Kilowattstunden.

Die Förderbausteine im Vergleich:

  • Nullsteuersatz: Vorteil 0 statt 19 Prozent Mehrwertsteuer · Wert rund 3.900 Euro beim Kauf · ab 2027 nach heutigem Stand unverändert
  • Einspeisevergütung: Vorteil 7,70 Cent je eingespeister Kilowattstunde · Wert rund 580 Euro im Jahr, rund 11.700 Euro in 20 Jahren · ab 2027 laut Regierungsentwurf nur noch 5,2 Cent für 36 Monate
  • Einkommensteuerbefreiung: Vorteil keine Steuer und keine Gewinnermittlung · Wert abhängig vom persönlichen Steuersatz · ab 2027 nach heutigem Stand unverändert
  • Handwerkerbonus: Vorteil 20 Prozent der Arbeitskosten weniger Einkommensteuer · Wert bis 1.200 Euro, nur ohne Förderkredit und Zuschuss · ab 2027 laut Regierungsentwurf 15 Prozent, höchstens 900 Euro
  • KfW-Kredit 270: Vorteil Finanzierung bis 100 Prozent der Kosten · Wert abhängig von der Bonität · Zinsen werden laufend angepasst
Balkendiagramm: Bei einer 10-kWp-Anlage mit Speicher bringt der eigene Verbrauch in 20 Jahren rund 20.500 Euro, die Einspeisevergütung rund 11.700 Euro, der Nullsteuersatz rund 3.900 Euro und der Handwerkerbonus bis zu 1.200 Euro, bei Zahlung ab 2027 laut Regierungsentwurf bis zu 900 Euro.

Den größten Betrag liefert dabei keine Förderung: Die 2.925 Kilowattstunden, die der Haushalt selbst nutzt, ersetzen Netzstrom für rund 1.020 Euro im Jahr, über 20 Jahre rund 20.500 Euro, also etwa so viel, wie die Anlage gekostet hat. Obwohl nur gut ein Viertel des Ertrags im Haus bleibt, ist der eigene Verbrauch damit gut drei Viertel mehr wert als die gesamte Vergütung.

Nicht eingerechnet sind Viertelstunden mit negativen Börsenpreisen: Neue Anlagen erhalten dann ab dem Jahr nach dem Einbau eines intelligenten Messsystems kein Geld, ein Teil davon wird am Ende der Förderdauer nachgeholt. Der tatsächliche Betrag kann deshalb etwas niedriger liegen.

Welche Förderung gilt für neue Anlagen, Erweiterungen und Speicher?

Eine neue Anlage auf dem Wohnhaus kann jeden Baustein nutzen, Kredit und Handwerkerbonus aber nur alternativ: Der Nullsteuersatz greift fast immer, die Einspeisevergütung richtet sich nach dem Datum der Inbetriebnahme.

  • Neue Anlage auf dem Wohnhaus: Nullsteuersatz, Steuerbefreiung bis 30 kWp, KfW-Kredit oder im Bestand der Handwerkerbonus sowie 7,70 Cent Vergütung für den Anteil bis 10 kWp bei Inbetriebnahme bis 31. Dezember 2026.
  • Erweiterung einer bestehenden Anlage: Die neuen Module erhalten die Vergütung ihres Inbetriebnahmedatums, die vorhandenen behalten ihren Satz. Für die Grenze von 30 kWp zählen alte und neue Leistung zusammen.
  • Speicher-Nachrüstung: 0 Prozent Mehrwertsteuer, auch bei älteren Anlagen, und Finanzierung über den KfW-Kredit 270 möglich. Der Vergütungssatz der Anlage ändert sich dadurch nicht, und einige Kommunen fördern gezielt Speicher.
  • Balkonkraftwerk: 0 Prozent Mehrwertsteuer, aber kein KfW-Kredit.
  • Wallbox: 19 Prozent Mehrwertsteuer und kein Bundeszuschuss für das Einfamilienhaus.
  • Anlage über 30 kWp auf dem Einfamilienhaus: Die Einkommensteuerbefreiung entfällt für die ganze Anlage. Der Nullsteuersatz gilt auf dem Wohnhaus weiter, nur ohne die vereinfachte Prüfung.
KI-generierte Illustration: Zwei Monteure ergänzen auf dem Garagendach ein zweites Modulfeld, das Hausdach ist bereits mit Photovoltaik belegt.

Eine Photovoltaikanlage ist dabei kein Einzelprodukt, sondern der Einstieg in ein System aus Strom, Speicher und Mobilität. Wer heute einen Hybrid-Wechselrichter und Leitungsreserven für Speicher und Wallbox vorsieht, rüstet den Speicher später ohne Gerätetausch und ohne Mehrwertsteuer nach und wird Schritt für Schritt unabhängiger.

EEG-Novelle 2027: Was ändert sich für PV-Betreiber wirklich?

In welcher Reihenfolge beantragen Sie die Förderung richtig?

Die Reihenfolge entscheidet: KfW-Kredit und kommunale Zuschüsse müssen vor der Auftragsvergabe beantragt sein, die übrigen Vorteile greifen erst mit Rechnung, Inbetriebnahme und Registrierung.

  1. Bei der Gemeinde nach einem Zuschuss fragen, denn kommunale Programme verlangen den Antrag fast immer vor der Vertragsunterschrift.
  2. Den KfW-Kredit über die Hausbank beantragen, ebenfalls vor dem Vertrag. Angebote einholen und planen ist erlaubt, unterschreiben oder anzahlen nicht.
  3. Das Angebot prüfen: 0 Prozent Mehrwertsteuer auf Anlage, Speicher und Montage, die Arbeitskosten getrennt ausgewiesen. Die Rechnung per Überweisung bezahlen.
  4. Die Inbetriebnahme bis 31. Dezember 2026 einplanen, wenn die heutige Vergütung gelten soll. Maßgeblich ist der Tag, an dem die fest montierte Anlage mit dauerhaft installiertem Wechselrichter erstmals Strom erzeugt.
  5. Die Anlage binnen eines Monats im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren. Vorher zahlt der Netzbetreiber keine Vergütung aus, die aufgelaufenen Beträge folgen erst nach der Registrierung.
  6. Den Handwerkerbonus in der Einkommensteuererklärung angeben, wenn die Anlage auf dem bereits bewohnten, selbst genutzten Haus installiert wird und weder Förderkredit noch Zuschuss im Spiel sind. Es zählt das Jahr der Zahlung: Wer 2026 bezahlt, nutzt noch die vollen 20 Prozent.
KI-generierte Illustration: Nahaufnahme, ein Monteur setzt einen Dachhaken unter einen roten Dachziegel, daneben liegen Montageschienen.

Für die steuerfreie Anlage selbst sind danach weder Gewinnermittlung noch Erklärung gegenüber dem Finanzamt nötig. Vor dem Auftrag sollte deshalb feststehen, ob Kredit oder Handwerkerbonus mehr bringt, denn beides zusammen schließt das Steuerrecht für dieselbe Maßnahme aus.

Welche Förder-Irrtümer kosten Hausbesitzer Geld?

Drei Irrtümer kosten in der Praxis besonders häufig Geld: auf eine bessere Förderung zu warten, den KfW-Kredit für automatisch günstig zu halten und die Grenze von 30 kWp zu unterschätzen.

Irrtum 1: „Wenn ich warte, kommt eine bessere Förderung.“ In den über 30 Jahren, in denen wir Photovoltaikanlagen bauen, ist die Vergütung für kleine Dachanlagen von 57,4 Cent im Jahr 2004 auf 7,70 Cent gesunken, mit einer einmaligen Anhebung im Jahr 2022. Wirtschaftlich sind die Anlagen trotzdem geblieben, weil ein Kilowattpeak heute mit 1.100 bis 1.600 Euro nur noch rund ein Drittel des Preises von 2008 kostet und jede selbst genutzte Kilowattstunde rund 35 Cent Netzstrom ersetzt.

Balkendiagramm der Einspeisevergütung für neue kleine Dachanlagen in Cent je Kilowattstunde: 50,6 im Jahr 2000, 57,4 im Jahr 2004, 43,0 im Jahr 2009, 19,5 im Jahr 2012, 8,2 im Jahr 2022, 7,7 im Jahr 2026 und laut Regierungsentwurf 5,2 für 36 Monate ab 2027.

Wer auf ein besseres Programm wartet, verschiebt vor allem den Tag, ab dem eigener Strom im Haus genutzt wird.

Irrtum 2: „Der KfW-Kredit ist immer die günstigste Finanzierung.“ Der Zins hängt von Bonität, Sicherheiten und Laufzeit ab und lag im Oktober 2026 effektiv bei etwa 4,5 Prozent in der besten und gut 12 Prozent in der schlechtesten Preisklasse. Nicht jede Bank bietet ihn für private Solaranlagen aktiv an, und wer ihn nutzt, verliert den Handwerkerbonus.

Irrtum 3: „31 kWp sind steuerlich dasselbe wie 30.“ Die Grenze von 30 kWp je Wohneinheit ist eine sogenannte Freigrenze: Liegt die Anlage auf dem Einfamilienhaus darüber, ist sie insgesamt steuerpflichtig, nicht nur der Teil über der Grenze. Wer knapp darüber plant, sollte das vorher mit seinem Steuerberater klären.

Was kostet eine Photovoltaikanlage 2026? PV-Kosten realistisch berechnen

Welche Förderprogramme gibt es in Augsburg und Schwaben?

Im Raum Augsburg gibt es 2026 kaum noch kommunale Zuschüsse: Das Solarförderprogramm der Stadt Augsburg endete am 15. Dezember 2025, Königsbrunn hat sein Budget im April 2026 ausgeschöpft, Gersthofen nimmt derzeit keine Anträge an.

Wie solche Programme aufgebaut sind, zeigt Königsbrunn: 100 Euro je kWp und 100 Euro je Kilowattstunde Speicher, zusammen höchstens 1.400 Euro, gefördert nur zusammen mit einem Speicher und nur bei Antrag vor der Vertragsunterschrift. Weil sich Budgets jährlich ändern, lohnt vor jeder Auftragsvergabe eine kurze Nachfrage bei der eigenen Gemeinde.

KI-generierte Illustration: Marktplatz eines schwäbischen Ortes mit Brunnen, auf dem Dach des Rathauses liegt eine Photovoltaikanlage.

Unabhängig von Förderprogrammen bringt die Region gute Voraussetzungen mit: Im Landkreis Augsburg erzeugt ein Kilowattpeak auf einem Süddach vorsichtig gerechnet rund 1.050 Kilowattstunden im Jahr. Seit dem 1. Juni 2026 können Betreiber ihren Überschuss außerdem per Energy Sharing an Nachbarn im selben Netzgebiet abgeben, allerdings ohne Rabatt bei den Netzentgelten. So bleibt Strom aus der Nachbarschaft in der Nachbarschaft.

Die Abstimmung über die EEG-Novelle erwartet der Bundesverband Erneuerbare Energie frühestens in der Sitzungswoche des Bundestags vom 9. bis 13. November, der Bundesrat könnte sich am 20. November damit befassen. Außerdem fehlt noch die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission (Stand 26. Oktober 2026).

Energietechnik Stuhlenmiller aus Altenmünster im Landkreis Augsburg hat unter ganz unterschiedlichen Förderbedingungen mehr als 6.150 Projekte in der Region Augsburg und Schwaben realisiert. Die Erfahrung daraus: Eine Anlage, die nach dem eigenen Verbrauch geplant ist, hängt am wenigsten davon ab, was der Gesetzgeber als Nächstes ändert.

FAQs

Einen Zuschuss vom Bund oder vom Freistaat Bayern gibt es für Batteriespeicher 2026 nicht. Der Speicher fällt aber unter den Nullsteuersatz, auch bei einer Nachrüstung, und lässt sich über den KfW-Kredit 270 finanzieren, zusammen mit einer neuen Anlage oder als Nachrüstung. Königsbrunn fördert Speicher, dort war das Budget für 2026 allerdings schon im April ausgeschöpft.

Nein, solange die Anlage höchstens 30 kWp je Wohneinheit hat und Sie insgesamt nicht mehr als 100 kWp betreiben. Einspeisevergütung und selbst genutzter Strom sind dann einkommensteuerfrei, eine Gewinnermittlung entfällt. Umsatzsteuer fällt in der Regel ebenfalls nicht an, weil Betreiber kleiner Anlagen die Kleinunternehmerregelung nutzen können.

Nein. Der KfW-Kredit 270 muss über die Hausbank beantragt sein, bevor ein Liefer- oder Leistungsvertrag unterschrieben ist. Angebote einholen und die Anlage planen lassen ist vorher erlaubt, eine Unterschrift oder Anzahlung schließt die Förderung dagegen aus. Dieselbe Regel gilt für die meisten kommunalen Zuschussprogramme.

Ja. Die neuen Module erhalten die Vergütung, die zum Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme gilt, bis 31. Dezember 2026 also 7,70 Cent je Kilowattstunde für Anlagen bis 10 kWp. Die vorhandenen Module behalten ihren bisherigen Satz. Für die steuerlichen Grenzen von 30 kWp zählen alte und neue Leistung zusammen.

Nur bei wenig Eigenverbrauch, etwa ohne Speicher. Bei voller Einspeisung zahlt der Netzbetreiber für Anlagen bis 10 kWp 12,22 statt 7,70 Cent. Bei 10 kWp und 35 Cent Strompreis rechnet sich das unter rund 1.700 Kilowattstunden Eigenverbrauch im Jahr. Den Wechsel melden Sie dem Netzbetreiber vor dem 1. Dezember für das Folgejahr in Textform, im ersten Jahr vor der Inbetriebnahme.

Die Vergütung bleibt an der Anlage: Der Käufer übernimmt den Vergütungssatz für die restliche Förderdauer. Der Betreiberwechsel muss innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister gemeldet werden. Verkäufer und Käufer sollten außerdem den Netzbetreiber informieren und den Zählerstand zum Übergabetag gemeinsam festhalten.

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